Spielbank Bad Reichenhall - Identitätsprüfung und Zugangsregeln

Diese Seite beschreibt die Identitätsprüfungsverfahren und Zugangsvoraussetzungen der Spielbank Bad Reichenhall gemäß bayerischer Spielbankordnung.

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1. Grundlage und Zweck der Identitätsprüfung

Die Spielbank Bad Reichenhall ist eine staatliche Spielbank im Verbund der Spielbanken Bayern und unterliegt den Bestimmungen der bayerischen Spielbankordnung. Diese verpflichtet die Spielbank, bei jedem Zutritt die Identität und das Alter der Gäste zu prüfen. Die Identitätskontrolle dient der Sicherstellung der Spielberechtigung, dem Schutz Minderjähriger sowie der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche und sonstigen Straftaten.

Die Identitätsprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für den Zutritt zur Spielbank und die Teilnahme am Spielbetrieb. Ohne erfolgreiche Identitätsprüfung ist der Einlass nicht möglich.

2. Stationäre Identitätsprüfung vor Ort

2.1 Gültige Ausweisdokumente

Für den Zutritt zur Spielbank Bad Reichenhall ist die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises erforderlich. Aus dem Dokument müssen Identität, Geburtsdatum und Wohnort der Person eindeutig hervorgehen. Als zulässige Dokumente gelten insbesondere:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Vergleichbare amtliche Ausweise mit Lichtbild, die von einer staatlichen Behörde ausgestellt wurden

Folgende Dokumente werden nicht als Identitätsnachweis anerkannt:

  • Führerschein
  • Studentenausweis
  • Presseausweis
  • Kreditkarte oder sonstige Zahlungskarten

Die Spielbank behält sich vor, Dokumente, die nicht den genannten Anforderungen entsprechen, abzulehnen und den Zutritt zu verweigern.

2.2 Ausstellung von Eintrittskarten

Eintrittskarten werden ausschließlich nach Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ausgestellt. Erstbesucher erhalten in der Regel eine Tageskarte. Zeitkarten für längere Zeiträume können erst nach einem Erstbesuch und erneuter Identitätsprüfung ausgestellt werden.

Enthält eine Zeitkarte kein Lichtbild des Inhabers und ist die Person dem Einlasspersonal nicht persönlich bekannt, ist bei jedem Betreten der Spielbank eine erneute Identitätskontrolle durch Vorlage des Ausweisdokuments erforderlich. Die Spielbank ist berechtigt, diese Kontrolle bei jedem Besuch durchzuführen.

2.3 Mindestalter und Spielberechtigung

Der Zutritt zur Spielbank Bad Reichenhall ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Das Alter jedes Gastes ist zu prüfen. Personen, die das erforderliche Mindestalter nicht nachweisen können oder deren Ausweis abgelaufen ist, wird der Zutritt verweigert.

Personen, die einem Hausverbot unterliegen oder in einem Sperrsystem erfasst sind, können von der Teilnahme am Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Die Spielbank ist berechtigt, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen.

3. Online-Identitätsprüfung bei Spielbanken Bayern Online

3.1 Anwendungsbereich

Der Verbund Spielbanken Bayern betreibt unter der Bezeichnung Spielbanken Bayern Online eine Plattform für Internet-Spielkonten. Für die Eröffnung eines solchen Kontos und die Teilnahme am Online-Spielbetrieb ist eine vollständige Alters- und Identitätsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Die nachfolgenden Verfahren beschreiben den Ablauf dieser Prüfung.

3.2 SCHUFA-IdentitätsCheck und 1-Cent-Verfahren

Bei der Kontoeröffnung werden die angegebenen Kundendaten, darunter Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse und Postleitzahl, mittels SCHUFA-IdentitätsCheck (Premium) überprüft. Verläuft diese Prüfung positiv, wird ein 1-Cent-Verfahren eingeleitet.

Der Betreiber veranlasst eine Kleinstüberweisung in Höhe von einem Cent auf das angegebene Bankkonto des Nutzers. Im Verwendungszweck dieser Überweisung wird ein individueller PIN-Code übermittelt. Der Nutzer gibt diesen PIN-Code auf der Website ein. Mit der korrekten Eingabe des PIN-Codes gilt die Vollidentifikation als abgeschlossen.

Dieses Verfahren dient gleichzeitig der Verknüpfung des Spielkontos mit einem verifizierten Bankkonto.

3.3 Video-Ident-Verfahren

Wenn der SCHUFA-IdentitätsCheck nicht positiv verläuft oder der Nutzer die Spontanspiel-Funktion nicht nutzt, ist die Alters- und Identitätsprüfung über das Video-Ident-Verfahren durchzuführen. Dieses Verfahren ist ebenfalls anzuwenden, wenn das Spontanlimit von 100 Euro ausgeschöpft wurde und eine weitergehende Spielteilnahme gewünscht wird.

Beim Video-Ident-Verfahren wird die Identität des Nutzers durch eine videogestützte Prüfung anhand eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments festgestellt. Das Verfahren wird durch einen autorisierten Dienstleister durchgeführt. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Video-Ident-Verfahrens ist eine vollständige Nutzung des Online-Spielkontos möglich.

3.4 Spontanlimit und Identifikationspflicht

Ohne abgeschlossene Vollidentifikation ist die Nutzung des Online-Spielkontos auf ein Spontanlimit von 100 Euro begrenzt. Nach Ausschöpfung dieses Limits ist eine weitere Spielteilnahme erst nach erfolgreicher Alters- und Identitätsprüfung möglich. Eine Umgehung dieser Anforderung ist nicht vorgesehen.

4. Datenschutz und Datenverarbeitung im Rahmen der Identitätsprüfung

Im Zuge der Identitätsprüfung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dies umfasst bei der stationären Kontrolle die Einsichtnahme in das vorgelegte Ausweisdokument sowie gegebenenfalls die Erfassung von Daten für die Ausstellung von Eintrittskarten. Im Online-Bereich werden Kundendaten an den SCHUFA-Dienst sowie an den Video-Ident-Dienstleister übermittelt.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Verpflichtungen aus der bayerischen Spielbankordnung sowie den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Näheres zur Datenverarbeitung ist den Datenschutzhinweisen des Betreibers zu entnehmen.

5. Kontakt und weitere Informationen

Bei Fragen zur Identitätsprüfung, zu den Zugangsvoraussetzungen oder zu den geltenden Regelungen kann die Spielbank Bad Reichenhall direkt kontaktiert werden.

Spielbank Bad Reichenhall
Wittelsbacherstraße 17
83435 Bad Reichenhall
Deutschland

Telefon: +49 8651 9580-0
E-Mail: [email protected]
Website: spielbanken-bayern.de

Weiterführende Informationen zur Spielbankordnung sind unter spielbanken-bayern.de/spielbankordnung abrufbar. Informationen zur Online-Identitätsprüfung bei Spielbanken Bayern Online sind unter spielbanken-bayern-online.de verfügbar.